Ombudsmann
 
  • Der Ombudsmann des Hyposektors:
    Generalsekretär KR Mag. Martin Gölles
    E-Mail-Adresse: verband@hypoverband.at

  • Zuständigkeit:
    Der Ombudsmann ist ein neutraler Mittler (Mediator), der den Privatkunden der Mitgliedsinstitute unseres Verbandes bei der Beilegung von Streitigkeiten kostenlos Unterstützung anbietet. Die Empfehlungen des Ombudsmannes sind unverbindlich. Es steht daher sowohl den Kunden als auch der Bank jederzeit frei, den Rechtsweg zu beschreiten.

  • Wann wenden Sie sich an den Ombudsmann?
    Wenn Sie der Ansicht sind, dass es sich um einen Fehler der Bank und/oder um Missverständnisse handelt und Ihrer diesbezüglichen Beschwerde seitens Ihres Betreuers oder der zuständigen Beschwerdestelle nicht die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wurde.

  • Diese Schlichtungsstelle ist zuständig für Beschwerden im Zusammenhang mit

    • Bareinzahlungen auf ein Konto (Girokonto, Sparbuch) sowie allen mit der Führung des Kontos erforderlichen Vorgängen
    • inländischen und grenzüberschreitenden Überweisungen (im EU-Raum)
    • Internetbanking, electronic banking; Abschluss von Bankgeschäften per Telefon, E-Mail, Fax, Internet, etc.
    • der Verlegung des Girokontos zu einer anderen Bank
    • Konsumentenkreditverträgen (ab 12. Mai 2010)
    • Informationen bei der Vergabe von Krediten zur Errichtung, zum Ankauf und zur Sanierung von Eigentumswohnungen und Häusern im Eigentum
    • Bankgeschäften unter Verwendung von Zahlungskarten (Bankomatkarten, Kreditkarten, Prepaid-cards, etc.)

  • Wann ist der Ombudsmann für Sie nicht zuständig?
    • Wenn Sie bereits den Ombudsmann Ihrer Bank mit der Angelegenheit betraut haben
    • Wenn es sich um eine wirtschaftliche Entscheidung der Bank handelt, z.B. wenn man Ihnen den gewünschten Kredit nicht oder nicht in der gewünschten Höhe gewährt, Ihnen die Gebühren und Spesen sowie die Kreditzinssätze zu hoch vorkommen;
    • Wenn um Auskünfte über bestimmte Produkte und Serviceleistungen einer Bank ersucht wird;
    • Wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Gerichtsverfahren anhängig ist;
    • Wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Urteil ergangen ist.


  • Bitte beachten Sie:
    Der Ombudsmann ist keine Rechtsberatung. Er darf von Gesetzes wegen weder Rechtsauskünfte erteilen, noch gutachterliche Stellungnahmen zu ihm vorgelegten Streitfällen abgeben; nur bestimmte Berufsgruppen dürfen Rechtsberatungen durchführen.

  • Weiters kann auch überschuldeten Personen nicht geholfen werden. Der Ombudsmann kann weder eine individuelle Budgetberatung erteilen, noch in Verhandlungen mit den betroffenen Banken eintreten. Dies ist Aufgabe der Schuldnerberatungsstellen.

  • Wie können Sie sich mit dem Ombudsmann in Verbindung setzen?
    Richten Sie Ihre Anfragen bitte - schriftlich - an folgende Adresse:

    Generalsekretär KR Mag. Martin Gölles
    Ombudsmann
    Verband der österreichischen Landes-Hypothekenbanken
    Brucknerstraße 8
    1040 Wien
    E-Mail-Adresse: verband@hypoverband.at
    Telefon-Nr.: 0043 1 33 60 333-11 oder -12





  • Für Beschwerden, die vom Geltungsbereich von EU-Rechtsvorschriften
    umfasst sind, wenden Sie sich an die:

  • Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft
    www.bankenschlichtung.at