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- Der Ombudsmann des Hyposektors:
Generalsekretär KR Mag. Martin Gölles
E-Mail-Adresse: verband@hypoverband.at
- Zuständigkeit:
Der Ombudsmann ist ein neutraler Mittler (Mediator), der den Privatkunden
der Mitgliedsinstitute unseres Verbandes bei der Beilegung von
Streitigkeiten kostenlos Unterstützung anbietet. Die Empfehlungen
des Ombudsmannes sind unverbindlich. Es steht daher sowohl den
Kunden als auch der Bank jederzeit frei, den Rechtsweg zu beschreiten.
- Wann wenden Sie sich an den Ombudsmann?
Wenn Sie der Ansicht sind, dass es sich um einen Fehler der Bank
und/oder um Missverständnisse handelt und Ihrer diesbezüglichen
Beschwerde seitens Ihres Betreuers oder der zuständigen Beschwerdestelle
nicht die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt wurde.
- Diese Schlichtungsstelle ist zuständig
für Beschwerden im Zusammenhang mit
- Bareinzahlungen auf ein Konto (Girokonto,
Sparbuch) sowie allen mit der Führung des Kontos erforderlichen
Vorgängen
- inländischen und grenzüberschreitenden
Überweisungen (im EU-Raum)
- Internetbanking, electronic banking;
Abschluss von Bankgeschäften per Telefon, E-Mail, Fax,
Internet, etc.
- der Verlegung des Girokontos zu einer
anderen Bank
- Konsumentenkreditverträgen (ab 12.
Mai 2010)
- Informationen bei der Vergabe von Krediten
zur Errichtung, zum Ankauf und zur Sanierung von Eigentumswohnungen
und Häusern im Eigentum
- Bankgeschäften unter Verwendung
von Zahlungskarten (Bankomatkarten, Kreditkarten, Prepaid-cards,
etc.)
- Wann ist der Ombudsmann für Sie nicht
zuständig?
- Wenn Sie bereits den Ombudsmann Ihrer Bank
mit der Angelegenheit betraut haben
- Wenn es sich um eine wirtschaftliche Entscheidung
der Bank handelt, z.B. wenn man Ihnen den gewünschten
Kredit nicht oder nicht in der gewünschten Höhe
gewährt, Ihnen die Gebühren und Spesen sowie die
Kreditzinssätze zu hoch vorkommen;
- Wenn um Auskünfte über bestimmte
Produkte und Serviceleistungen einer Bank ersucht wird;
- Wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Gerichtsverfahren
anhängig ist;
- Wenn in dieser Angelegenheit bereits ein Urteil
ergangen ist.
- Bitte beachten Sie:
Der Ombudsmann ist keine Rechtsberatung. Er darf von Gesetzes
wegen weder Rechtsauskünfte erteilen, noch gutachterliche
Stellungnahmen zu ihm vorgelegten Streitfällen abgeben; nur
bestimmte Berufsgruppen dürfen Rechtsberatungen durchführen.
- Weiters kann auch überschuldeten Personen
nicht geholfen werden. Der Ombudsmann kann weder eine individuelle
Budgetberatung erteilen, noch in Verhandlungen mit den betroffenen
Banken eintreten. Dies ist Aufgabe der Schuldnerberatungsstellen.
- Wie können Sie sich mit dem Ombudsmann
in Verbindung setzen?
Richten Sie Ihre Anfragen bitte - schriftlich
- an folgende Adresse:
Generalsekretär KR Mag. Martin Gölles
Ombudsmann
Verband der österreichischen Landes-Hypothekenbanken
Brucknerstraße 8
1040 Wien
E-Mail-Adresse: verband@hypoverband.at
Telefon-Nr.: 0043 1 33 60 333-11 oder -12
- Für Beschwerden, die vom Geltungsbereich
von EU-Rechtsvorschriften
umfasst sind, wenden Sie sich an die:
- Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen
Kreditwirtschaft
www.bankenschlichtung.at
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