Fachverband der Landes-Hypothekenbanken
 
  • Fachvertretung des Sektors im Rahmen der „Wirtschaftskammer Österreich – Bundessparte Bank und Versicherung"

  • Einlagensicherungseinrichtung: Der Fachverband hat sicherzustellen, dass alle Banken des Sektors einer gemeinsamen Einlagensicherungseinrichtung angehören.

  • Früherkennungssystem: Zusätzlich hat der Fachverband sicherzustellen, dass alle Banken des Sektors einem Früherkennungssystem für Einlagensicherungsfälle unterliegen.

    Gem. §93 Abs. (3) BWG hat der Fachverband eine Sicherungseinrichtung zu unterhalten, die alle diesem Fachverband angehörenden Kreditinstitute mit der Berechtigung zur Entgegennahme sicherungspflichtiger Einlagen und zur Durchführung sicherungspflichtiger Wertpapierdienstleistungen aufzunehmen hat. Die Sicherungseinrichtungen sind in der Form von Haftungsgesellschaften als juristische Personen zu betreiben. Die Sicherungseinrichtungen haben insgesamt zu gewährleisten, dass, falls über ein Mitgliedsinstitut der Konkurs eröffnet wird, die Geschäftsaufsicht angeordnet wird oder die gesicherten Einlagen nicht verfügbar sind, die Einlagen auf Verlangen des Einlegers und nach Legitimierung innerhalb von 20 bzw 30 Arbeitstagen ausbezahlt werden.


  • Mitglieder des Fachverbandes sind neben den zehn Hypo-Banken
    die Pfandbriefstelle, die Hypo-Wohnbaubank AG sowie die Hypo KAG.


Hypo-Haftungs-Gesellschaft m. b. H.
 
  • Die Hypo-Haftungs-Ges.m.b.H. übernimmt die Aufgabe der gesetzlich vorgesehenen Einlagensicherungseinrichtung des Fachverbandes der Landes-Hypothekenbanken. Die Einlagensicherungseinrichtung ist verantwortlich für die Erstellung von Notfallplänen eines Einlagensicherungsfalls sowie für die Abwicklung im Ernstfall.

  • Früherkennungssystem: Die Hypo-Haftungs-Ges.m.b.H. vergleicht regelmäßig die relevanten Kennzahlen der Banken, um ihre wirtschaftliche Lage richtig einschätzen zu können und durch Gegenmaßnahmen einen Einlagensicherungsfall frühzeitig abwenden zu können.

  • Die Gesellschaft hat auch die Anlegerentschädigung für Wertpapierdienstleistungen zu gewährleisten.